Allgemeine Kursbedingungen

§ 1

Vertragsabschluss

Mit dem Erwerb einer Teilnehmerkarte kommt ein Vertragsverhältnis zustande. Die allgemeinen Kursbedingungen werden damit anerkannt.

 

§ 2

Kursgebühr

Die Bezahlung der jeweiligen Kursgebühr erfolgt an der Kasse des Kreishallenbades in bar. Sie ist spätestens 5 Tage vor Kursbeginn fällig.

Ein Rücktritt von der Anmeldung ist nur aus triftigen Gründen bis spätestens 5 Tage vor Beginn des Kurses möglich. Die Stornogebühr beträgt 5,00 Euro.

Für nicht genutzte Kurstermine kann keine Rückerstattung geleistet werden.

Bei Abbruch des Kurses (bis zur 3. Unterrichtsstunde) wegen Angst oder Unreife werden 70 % der Kursgebühr erstattet.

 

§ 4

Leistungs-/ Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen des Betreibers von dem vereinbarten Inhalt, die nach Abschluss der Vereinbarung notwendig werden, sind möglich. Der Betreiber verpflichtet sich den Kursteilnehmer über etwaige Leistungsveränderungen- oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Es besteht kein Anspruch auf eine(n) bestimmte(n) Lehrkraft/Trainer. Im Krankheitsfall der/des Lehrkraft/Trainers können die Kursstunden bis zum Ende der Saison verschoben werden. 

 

§ 5

Kündigung

Der Betreiber kann ohne Einhaltung einer Frist die Vertragsvereinbarung kündigen, wenn sich der Kursteilnehmer oder die Begleitperson in solchen Maßen vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung der Vereinbarung gerechtfertigt ist.

Werden Anweisungen der Lehrkraft nicht befolgt und der Unterricht gestört, kann der/die störende Kursteilnehmer/Begleitperson nach vorheriger Abmahnung von der betreffenden Unterrichtsstunde, in schweren Fällen vom Rest des Kurses, ausgeschlossen werden. Das Gleiche gilt, wenn der Kursteilnehmer trotz vorheriger Abmahnung weiterhin gegen die  Hausordnung oder gegen sonstige Nutzungsbedingungen der jeweiligen Schwimmeinrichtung verstößt.

Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr besteht in diesen Fällen nicht.

Die aushängende Haus- und Badeordnung sind Bestandteil dieser Kursbedingungen.

 

§ 6

Haftung

Die Kursteilnehmer/Begleitpersonen betreten und nutzen das Kreishallenbad auf eigene Gefahr. Der direkte Schwimmhallenbereich darf nicht betreten werden, solange in diesem Bereich die/der Lehrkraft/Trainer nicht anwesend ist. Die Begleitpersonen tragen Sorge, dass die Kinder vor und nach dem Unterricht nicht ins Wasser gehen, um Unfälle zu vermeiden. Um einen reibungslosen Kursablauf zu gewährleisten, ist es notwendig, den Anweisungen der/des Lehrkraft/Trainers unbedingt Beachtung zu schenken. Falls dies nicht erfolgt, ist eine Fahrlässigkeitshaftung ausgeschlossen.

 

 

Für verlorene oder gestohlene Wertgegenstände übernimmt der Betreiber keinerlei Haftung.

 

§ 7

Krankheit

Die/der Lehrkraft/Trainer muss vor der Anmeldung über körperliche oder andere Einschränkungen informiert werden. Anschließend wird entschieden ob eine Anmeldung möglich ist.

Es wird empfohlen, vorab mit dem Hausarzt abzuklären, ob einer Kursteilnahme nichts entgegensteht.

Erkrankungen, die den Schwimmbadbesuch bis zur völligen Genesung des Teilnehmers ausschließen, sind ansteckende Krankheiten (z.B. Masern, Windpocken, ansteckende Hauterkrankungen), Fieber, Entzündungen von Augen, Ohren, Nasennebenhöhlen, Magen- Darm-Infektionen, Durchfall.

Nach Impfungen sollte mindestens 2 Tage auf einen Schwimmbadbesuch verzichtet werden.

Krankheitsbedingte Fehlzeiten, die durch ein ärztliches Attest belegt sind, können nach Absprache mit der/dem Lehrkraft/Trainer nachgeholt werden. Die Nachholstunden müssen im Nachfolgekurs nachgeholt werden, sonst verfallen diese.

   

 

§ 8

Sonstiges

Film- und Videoaufnahmen sind nur nach vorheriger Absprache mit der Betriebsleitung gestattet. Die Erlaubnis kann ohne Begründung verwehrt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages insbesondere dieser AKB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages einschließlich der AKB zur Folge. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die den wirtschaftlichen Interessen der beiden Vertragspartner am nächsten kommt.

 

Sollten Sie Beanstandungen haben, lassen sie uns dies bitte umgehen wissen.

 

Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen

Neuburg, 24.08.2011

 

 

Kursablauf:

- pünktliches Treffen aller Kursteilnehmer an der Kasse zum Kursbeginn

- die Kursteilnehmer ziehen sich um (Kinder mit Hilfe einer Begleitperson)

- Die Lehrkraft übernimmt die Kursteilnehmer in der Schwimmhalle, jedoch ungeduscht

- 15 Minuten vor Ende des Kurses übergibt die Lehrkraft die Kinder in der Dusche an die Begleitperson

 

Bitte beachten Sie: Im vorderen Teil der Umkleide dürfen Sie ihre Straßenschuhe tragen, im hinteren Teil ist dies nicht gestattet.

FONTSIZER

Landkreisbetriebe
Neuburg-Schrobenhausen

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