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Saunaordnung

Saunaordnung für das Kreishallenbad Schrobenhausen

Die Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen erlassen folgende Saunaordnung für das Kreishallenbad Schrobenhausen

§1

Allgemeines

  1. Mit der Einhaltung der Saunaordnung wird gewährleistet, dass alle Saunagäste Ruhe und Erholung finden. Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich. Die für bestimmte Bereiche wie z. B. Ruheräume geltenden besonderen Bestimmungen sind jedoch zu beachten. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Saunaordnung bedarf
  2. In den Sauna- und ggf. anderen Schwitzräumen herrschen besondere Bedingungen wie z. B. hohe Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschied­liche Wärmequellen. Diese erfordern vom Saunagast besondere Vorsicht.

 

§2

Anwendungsbereich

  1. Die Saunaordnung gilt für die Benutzung aller Einrichtungen des Saunabereichs ab Betreten bis zum Verlassen. Ergänzend ist die für das Kreishallenbad Schrobenhausen gültige Haus- und Badeordnung verbindlich.
  2. Das Personal des Kreishallenbades übt gegenüber allen Saunagästen das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

§3

Zugang zur Saunaanlage

  1. Voraussetzung für den Besuch der Saunaanlage des Kreishallenbades ist die gesundheitliche Eignung. Saunagäste mit gesundheitlichen Problemen sollen vor Inanspruchnahme der ange­botenen Leistungen klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen. Das Personal ist befugt, bei erkennbaren gesundheitlichen Einschränkungen des Saunagastes diesen an einen Arzt zu verweisen, sanitätsdienstliche Maßnahmen zu ergreifen, einen Notarzt hinzuzuziehen oder die Nutzung der Saunaanlage zu untersagen.
  2. Für Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahres ist der Zutritt und Aufenthalt in der Saunaanlage nicht Bei Kindern ab dem5. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist der Zutritt und Aufenthalt zur bzw. in der Saunaanlage nur in Begleitung einer geeigneten Begleitperson gestattet. Auf die besondere Aufsichtspflicht der Begleitperson wird hingewiesen.
  3. Von einem Saunabesuch sind insbesondere ausgeschlossen Personen mit:
  • Infektionskrankheiten,
  • akuten Entzündungen innerer Organe,
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Anfallserkrankungen, Nierenerkrankungen, soweit nicht vom Arzt eine Zustimmung vorliegt,
  • Lungentuberkulose,
  • ansteckenden Geschlechtskrankheiten sowie
  • entzündlichen Hautkrankheiten und Ekzemen.

§4

Sauberkeit, Hygiene und Bekleidung

  1. Jeder Saunagast ist verpflichtet, vor der Benutzung der gesamten Saunaanlage des Kreishallenbades eine gründliche Körperreinigung unter Verwendung entsprechender Hygieneprodukte vorzunehmen. Es empfiehlt sich, den durch das Duschwasser be­feuchteten Körper vor Betreten des Saunaraumes wieder abzutrocknen. Außerhalb der Dusche ist die Verwendung von Hygieneprodukten zur Körperreinigung untersagt.
  2. Die Benutzung des Saunaraumes ist nur unbekleidet gestattet, das Tragen von Badehosen, Badeanzügen oder anderer Textilien im Saunaraum ist zu unterlassen.
  3. Schmuck, Uhren, Brillen und ähnliche Gegenstände müssen vor dem Saunieren abgelegt werden. Anderenfalls kann es zu Schäden an den genannten Gegenständen oder am Körper des Saunagasts kommen. Ggf. mitgeführte Wertgegenstände sind im Garderobenschrank oder in den Wertfächern unterzubringen.
  4. Der Gebrauch von Einreibemitteln/Peelings vor der Benutzung des Saunaraumes, der Wasserbecken oder des Ruheraumes ist untersagt.
  5. Nach dem Verlassen des Saunaraumes ist vor Benutzung der Wasserbecken der Körper durch Abduschen zu reinigen.
  6. Kosmetische Tätigkeiten wie Nägelschneiden, Maniküre, Pediküre, das Rasieren, Haarefärben oder schneiden oder dergleichen ist nicht gestattet.
  7. Glasflaschen und andere Gegenstände aus Glas dürfen nicht in Vorreinigungs-/ Dusch­räume, Sauna-, sowie Dampf- und Warmlufträume mitgenommen werden.
  8. Das Auswaschen von Handtüchern, Leihwäsche oder Strümpfen ist nicht gestattet.

 

§5

Verhalten in der gesamten Saunaanlage

  1. Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutz werden.
  2. Das Reservieren von Plätzen oder Liegen in sämtlichen Bereichen des Kreishallenbades ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen außerhalb der Spitzenbelastungszeiten können vom Personal zugelassen werden; in diesem Fall wird durch Hinweisschilder ausdrücklich das Reservieren von Ruheliegen gestattet. Ein Anspruch auf Plätze oder Liegen besteht nicht.
  3. Das Telefonieren, Fotografieren und Filmen ist in der gesamten Saunaanlage verboten. Elektronische Medien, mit denen man fotografieren und/oder filmen kann (z. B. Smartphone, Tablet, E-Book-Reader u. ä.) dürfen nicht benutzt werden.
  4. Das Abspielen von Tonträgern durch den Saunagast ist verboten.
  5. Mitgebrachte Getränke (Plastik-Wasserflaschen) und Snacks in geringem Umfang können toleriert werden. Gastronomiebereiche sind (z. B. mit einem Bademandel oder einem trockenen, den ganzen Körper umhüllenden Badetuch) verhüllt zu betreten.
  6. Technische Einbauten (z. B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen behängt oder belegt werden.
  7. Sexuelle Handlungen und/oder Darstellungen sind verboten.

§6

Verhalten im Sauna sowie Dampf- und Warmlufträumen

  1. Die Benutzung des Sauna-, sowie Dampf- und Warmluftraumes ist nur mit einem ausreichenden großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden. Die Sitzflächen im Dampfbad sollen vor Verlassen mit den vorhandenen Wasserschläuchen gereinigt werden. Die Handtücher sind beim Verlassen des Sauna-, sowie Dampf- und Warmluftraumes mitzunehmen.
  2. Eine Berührung des Ofens ist ebenso zu unterlassen, wie das Hantieren an Beleuchtungskörper, Thermostaten, Thermometern, Messfühler und anderen Ein­richtungen des Saunaraumes.
  3. Ein vorsichtiges Auf- und Absteigen (Springen verboten) der einzelnen Stufen der als saunatypisch anzusehenden Bänke ist geboten. Geländer innerhalb des Saunaraumes gehören nicht zur saunatypischen Ausstattung.
  4. Badeschuhe dürfen in Sauna-, sowie Dampf- und Warmluftraum nicht getragen werden. Sitzunterlagen aus Schaumgummi oder Plastik, Zeitungen und Druckschriften dürfen nicht in Sauna-, sowie Wasser-, Dampf- und Warmlufträumen mitgenommen werden.
  5. Aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme sind in den Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten und Kratzen nicht erlaubt.
  6. Um die Saunawärme ohne nennenswerte Kreislaufbelastung wirken zu lassen, ist außer jeder körperlicher Betätigung auch die Unterhaltung zu unterlassen. Jeder Sauna­benutzer hat ruhig auf seinem Platz zu verweilen. Entspanntes Sitzen oder Liegen mit abschließendem Aufsetzen wird empfohlen.
  7. Aufgüsse dürfen nur vom Personal durchgeführt werden. Das Berühren der Saunaöfen ist auf Grund der Verbrennungsgefahr zu unterlassen.
  8. Selbstmitgebrachte Mittel wie Spirituosen oder stark riechende Essenzen, insbesondere das Aufschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer Öle auf den Ofen, ist streng verboten. Die eigene Sicherheit und das Leben der Saunierenden sind durch einen Verstoß gegen diese Regelung auf das Höchste gefährdet, da sich solche Sub­stanzen, wenn sie nicht in geeigneter Weise im Wasser verteilt sind, im Ofen entzünden und zu Saunabränden führen können.
  9. Hauteinreibungen/Peelings mit selbstmitgebrachten Mitteln wie Salz, Honig u. ä. sind unzulässig.
  10. Der Saunaraum ist ruhigen Schrittes zu betreten und zu verlassen. Die Türe ist leise zu schließen. Die Aufenthaltsdauer im Saunaraum richtet sich nach dem persönlichen Wohlbefinden. Es wird abgeraten, die nach der Uhr kontrollierte Zeitspanne aus­zuharren. Übertreibungen können gesundheitsgefährden Zwischenfälle auslösen.

§7

Verhalten im Freiluftraum

  1. Es wird dringend empfohlen, vom Saunaraum aus auf dem kürzesten Wege das Freiluftbad aufzusuchen. Die Wirkung der Saunawärme auf die Kreislaufverhältnisse verlangt, dass man im Freiluftbad mit ruhigen Schritten auf und ab geht. Gymnastik ist ebenso zu unterlassen wie Stillstehen.
  2. Beim Atmen im Freiluftbad ist die Ausatmung zu beachten. Es sollte nicht übermäßig eingeatmet werden, weil sonst ein Krampfanfall entstehen kann.
  3. Ist eine Stange im Luftbad vorhanden, so ist diese keinesfalls für Klimmzüge oder andere Turnübungen, zu verwenden.
  4. Es ist verboten, die Einrichtungen des Luftbades zu missbrauchen, es zu beschmutzen oder dort zu rauchen. Das Rauchen oder die Benutzung elektrischer Zigaretten ist aus­schließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt.

§8

Verhalten im Abkühl-/Kaltwasser-Raum

  1. Die Benutzung von Kneippschläuchen und Körperduschen sollte nach den Ratschlägen des Saunameisters erfolgen. Die Anwendung eines unter scharfem Strahl auf den Körper auftreffenden Kaltgusses (Blitzguss) ist gefährlich und darf auf keinen Fall an anderen Saunagästen durchgeführt werden.
  2. Vor der Benutzung des Kaltwassertauchbeckens muss geduscht werden.
  3. Mit Rücksicht auf die anderen Saunagäste und zur Vermeidung von Unfällen darf in das
    Kaltwassertauchbecken weder eingesprungen noch andere Saunagäste oder Gegenstände hineingestoßen oder hineingeworfen werden.
  4. Jede Wasservergeudung soll unterbleiben. Das gleichzeitige Aufdrehen mehrerer Brausen zur wechselseitigen Benutzung ist nicht gestattet.
  5. Die Benutzung des Fußwärmebeckens, die regelmäßig nach den Kaltanwendungen durchzuführen ist, dient nur der Erwärmung der Füße und der Kreislaufwirksamkeit. Die Benutzung dieser Becken zur Fußreinigung ist untersagt.

§9

Verhalten in den Ruheräumen

  1. Die Benutzung der Liegen ist nur im bekleideten Zustand (Bademantel oder einem den ganzen Körper umhüllenden und trockenen Badetuch) gestattet.
  2. In den Ruheräumen darf nicht laut gesprochen werden. Der Saunagast soll alles unterlassen, was die anderen Saunagäste stören kann, er hat sich rücksichtsvoll und ruhig zu verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.

§10

Umgang mit technischen Einrichtungen

  1. Die Betätigung von Fenstern, Lüftungseinrichtungen, Ventilatoren und sonstigen technischen Anlagen hat ausschließlich durch das Saunapersonal zu erfolgen.
  2. Hantieren an Einrichtungen der Sauna, die nicht für die unmittelbare Benutzung durch den Saunagast vorgesehen sind, hat zu unterbleiben.

§11

Störung der Ordnung

Besucher der Saunaanlage, die vorstehenden Bestimmungen oder den Anordnungen des Saunapersonals zuwiderhandeln oder sonst die Ordnung stören, können vom Personal aus der Saunaanlage verwiesen werden. Bei schweren oder wiederholten Verstößen können solche Besucher für bestimmte Zeiten oder dauerhaft von der Benutzung der Saunaanlage durch das Personal ausgeschlossen werden. Im Falle der Verweisung aus der Saunaanlage wird das Eintrittsgeld für die Saunaanlage nicht zurückerstattet. Dem Saunagast bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badebetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld für die Saunaanlage.

§12

Inkrafttreten

Die Saunaordnung tritt am 15.09.2021 in Kraft.

Landkreisbetriebe

Neuburg-Schrobenhausen, den 13.09.2021

gez.

Mathilde Hagl
Werkleiterin